Auf dieser Seite: 1 Klinik mit Entzug (bestätigt), 1 Entwöhnungseinrichtung für Jugendliche im Land (dazu 2 Einrichtungen, die bundesweit aufnehmen) und 4 Wohngruppen, einzeln recherchiert. Geprüft zwischen 23.09.2026 und 02.10.2026.
Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT – Therapiestation "Teen Spirit Island" (Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie)
✓ bestätigt
Eine der bundesweit anerkannten Einrichtungen für Kinder-/Jugendsucht; 18 Therapieplätze; in der Aufnahmephase wird ein qualifizierter Entzug durchgeführt (auch bei Internet-/Computersucht); Gesamtbehandlung ca. 6 Monate inkl. körperlichem Entzug
Überregionales Versorgungsangebot speziell für Suchterkrankungen; wöchentliche Suchtsprechstunde donnerstags; Überweisung und Versichertenkarte nötig
Ort
Hannover (Janusz-Korczak-Allee 12, 30173)
Alter
Jugendliche und Heranwachsende (Aufnahmealtersspanne auf der Seite nicht exakt beziffert, Gesamtklinik behandelt Kinder/Jugendliche)
Entzug (Entgiftung) ist die Akutphase, in der der Körper das Suchtmittel loswird, mit medizinischer Begleitung. Entwöhnung (Reha) ist die anschließende, meist längere Therapie, um dauerhaft abstinent zu bleiben.
Dietrich Bonhoeffer Klinik (Leinerstift) — seit 30.06.2026 geschlossen
Die frühere Reha-Fachklinik für 12- bis 18-Jährige hat zum 30. Juni 2026 geschlossen (Mitteilung des Trägers vom 13.05.2026). Damit fielen 60 der bundesweit rund 85 Reha-Plätze für suchtkranke Kinder und Jugendliche weg. Der Träger Leinerstift hat angekündigt, am Standort Ahlhorn stattdessen therapeutische Wohngruppen für abhängigkeitserkrankte junge Menschen aufzubauen — ob und wie dort aufgenommen wird, bitte direkt beim Leinerstift erfragen.
Stationäre Wohngruppe ausschließlich für 14–21-Jährige, die durch Drogenkonsum auffällig geworden sind — keine Abstinenz zur Aufnahme erforderlich. Anfrage durch Jugendliche, Eltern, Schule oder Jugendamt möglich; Jugendamt muss beim Erstgespräch dabei sein (übernimmt die Kosten)
gesichert (einzeln recherchiert & verifiziert, Stand: Aug. 2026)
Fachklinik COME IN! in Hamburg Nimmt bundesweit auf
In Niedersachsen (seit Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik) wurde keine Entwöhnungsklinik für unter 18-Jährige gefunden. Die Fachklinik COME IN! in Hamburg nimmt laut eigener Seite Jugendliche von 12 bis 18 Jahren aus allen Bundesländern auf (Alkohol, Cannabis und andere Drogen). Wie die Aufnahme und die Kosten laufen, klärt am besten die Suchtberatung vor Ort oder das Jugendamt.
gesichert (Trägerseite therapiehilfe.de: „aus allen Bundesländern“, geprüft 02.10.2026)
CJD Niedermühle in Rheinland-Pfalz Nimmt bundesweit auf
In Niedersachsen (seit Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik) wurde keine Entwöhnungsklinik für unter 18-Jährige gefunden. Die Niedermühle ist keine Klinik, sondern stationäre Jugendhilfe (SGB VIII) für junge Menschen von 14 bis 21 Jahren, die durch Alkohol, illegale Drogen, Spiel- oder Onlinesucht stark gefährdet oder abhängig sind. Laut CJD für junge Menschen aus ganz Deutschland; die Kosten trägt das Jugendamt.
Kontakt
Am Disibodenberg 1, 55571 Odernheim am Glan · Tel. 06755 942013
gesichert (Trägerseite cjd.de: „aus ganz Deutschland“, geprüft 02.10.2026)
Wohngruppen
Eine Wohngruppe ist keine Klinik: Sie gehört zur Jugendhilfe (SGB VIII) und ist ein längerfristiger Wohnort — mal als Vorbereitung auf eine Therapie, mal als Anschluss nach Entzug oder Entwöhnung, mal beides. Aufgenommen wird man in der Regel über das Jugendamt.
Verselbstständigungsgruppe Hagen
⚠ unsicher
Drogensucht Teil des Programms/Zielgruppe: eigenständig aufgeführte Einrichtung unter "Wohnformen für junge Menschen" desselben Trägers, konzeptionell als Verselbstständigungs-/Anschlussschritt für junge Menschen aus der (suchtspezifischen) Wohngruppe Hagen beschrieben
Unsicher: Dieser Eintrag wurde nur über eine Suchmaschinen-Zusammenfassung recherchiert und nicht auf der Originalseite verifiziert — vor der Kontaktaufnahme bitte direkt beim Träger nachfragen, ob Angebot und Zielgruppe wirklich passen.
Träger
Paritätische Suchthilfe Niedersachsen gGmbH
Adresse
Dahlenburger Landstr. 150a, 21337 Lüneburg
Für wen
Junge Menschen von 16 bis 27 Jahren, 8 Plätze in zwei Wohneinheiten (Verselbständigung, SGB VIII)
Geprüft am 02.10.2026 auf der Trägerseite: junge Menschen von 16 bis 27 Jahren, Jugendhilfe nach § 27 i. V. m. §§ 34, 35a und § 41 SGB VIII, acht Plätze in zwei Wohneinheiten, Adresse und Kontakt wie oben. BLEIBT UNSICHER: Die Seite selbst nennt Sucht nicht ausdrücklich, nur der Träger ist ein Suchthilfe-Träger. Vor einer Anfrage klären, ob die Gruppe für Jugendliche mit Suchtproblemen gedacht ist.
spezialisiert auf Drogensucht: Zielgruppe der Wohngruppe sind laut Trägerbeschreibung ausdrücklich Jugendliche/junge Erwachsene mit Problemen im Umgang mit Alkohol, Tabak, Medikamenten, illegalen Drogen, Essstörungen und problematischer Mediennutzung, teils mit zusätzlichen psychiatrischen Diagnosen
Träger
Paritätische Suchthilfe Niedersachsen gGmbH
Adresse
Dahlenburger Landstraße 149, 21337 Lüneburg
Für wen
ab 14 Jahren, koedukativ, 10 Plätze, stationäre Jugendhilfe rund um die Uhr betreut
Träger ist auf Suchthilfe spezialisiert (Paritätische Suchthilfe Niedersachsen gGmbH, Lüneburg); die Wohngruppe wird sowohl auf der Trägerseite als auch im DHS-Suchthilfeverzeichnis explizit mit Suchtmittel-/Drogenbezug für Jugendliche geführt. Adresse, Telefon und E-Mail konnten über mehrere unabhängige Fundstellen übereinstimmend bestätigt werden; ein direkter Seitenabruf (WebFetch) war in dieser Recherche-Umgebung für die Domain technisch blockiert, die Angaben stützen sich daher auf Suchindex-Auszüge, nicht auf eigene Sichtung der Originalseite. Am 12.10.2026 war die Originalseite abrufbar: Adresse und Telefon bestätigt, die E-Mail lautet dort wg-hagen@ps-nds.de.
spezialisiert auf Drogensucht: laut Trägerbeschreibung ausschließlich für Jugendliche, die durch Drogenkonsum auffällig geworden sind ("bietet sieben jungen Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren, die durch Drogenkonsum aufgefallen sind, einen ruhigen Ort zum Ankommen")
Träger
Paritätische Suchthilfe Niedersachsen gGmbH
Adresse
Schulenburger Landstraße 270, 30419 Hannover
Für wen
14-18 Jahre bei Aufnahme, Betreuung bis 21 Jahre möglich, 7 Plätze
Nachgeprüft am 23.09.2026: Adresse, Telefon und E-Mail laut Trägerseite. Der Träger hieß bis Ende 2023 STEP gGmbH und heißt seit 01.01.2024 Paritätische Suchthilfe Niedersachsen. Die früher hier zusätzlich geführten Einträge „STEPKids“ und „STEPin Döhrener Turm“ wurden entfernt: Beide stehen nicht mehr in der aktuellen Übersicht des Trägers, und ihre alten Kontaktdaten (Adresse bzw. Telefon/Fax) gehören heute zur Wohngruppe Nordhafen. In Hannover ist das die Anlaufstelle.
Drogensucht Teil des Programms/Zielgruppe: Einrichtung des auf Suchthilfe spezialisierten Trägers unter der Rubrik "Wohnformen für junge Menschen", laut Trägergesamtkonzept für junge Menschen, die Suchtmittel konsumiert haben oder abhängig waren, mit Reintegrations- und Verselbstständigungsangebot
Träger
Paritätische Suchthilfe Niedersachsen gGmbH
Adresse
Am Teich 3, 21335 Lüneburg (Ortsteil Oedeme)
Für wen
ab 12 Jahren, 10 stationäre Plätze plus 2 Plätze im Betreuten Wohnen (eigene Wohnungen)
Träger und Einordnung unter "Wohnformen für junge Menschen" (Suchtschwerpunkt) über mehrere unabhängige Suchtreffer übereinstimmend bestätigt; direkter Seitenabruf war technisch nicht möglich, Angaben stützen sich auf Suchindex-Auszüge.
Bei Beratungsstellen und Hotlines ist die Beratung meist anonym möglich — auch ohne Einwilligung deiner Eltern. Du verpflichtest dich zu nichts, nur weil du anrufst.
Bei DigiSucht schreibst du mit echten Suchtberaterinnen und -beratern aus Beratungsstellen: per Nachricht, Chat oder Video, anonym und kostenlos. Auch für Eltern und Angehörige. Nachrichten werden nicht sofort beantwortet. Wenn es akut ist, nimm die Nummern oben.
Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS)
Landesverband der Elternkreise Drogenabhängiger und -gefährdeter Niedersachsen e.V.
Landesweiter Zusammenschluss von Elternkreisen in Niedersachsen
Kontakt
über bvek.org verlinkt
Erreichbarkeit
Kostenlos
gesichert
Was kostet das?
Beratung ist kostenlos. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Für gesetzlich versicherte Patient:innen unter 18 fällt normalerweise keine Zuzahlung an. Für die anschließende Entwöhnung (Reha) ist oft die Rentenversicherung zuständig – im Zweifel bei der Klinik/Beratungsstelle nachfragen. Mehr in den häufigen Fragen.
DrugOff berät nicht selbst und vermittelt zu echten Anlaufstellen. Jeder Eintrag ist einzeln recherchiert; Angaben können sich ändern, darum vor einem Besuch anrufen. Etwas stimmt nicht? Schreib an drugoff.info@gmail.com, bitte ohne Angaben zu deiner Gesundheit.