Auf dieser Seite: 2 Kliniken mit Entzug (davon 1 bestätigt), keine Entwöhnungseinrichtung für Jugendliche im Land (dazu 2 Einrichtungen, die bundesweit aufnehmen) und 1 Wohngruppe, einzeln recherchiert. Geprüft zwischen 23.09.2026 und 08.10.2026.
Asklepios Fachklinikum Brandenburg – Station P8 (Qualifizierter Entzug)
⚠ unbestätigt
Entzugsstation explizit nur für Erwachsene ("Patient:innen ab 18 Jahren")
Gehört zur Allgemeinpsychiatrie, nicht zur Kinder- und Jugendpsychiatrie
Noch offen: Laut Filterregel auszuschließen (ausdrücklich "ab 18 Jahre") – nur zur Transparenz gelistet — am besten vor der Anfahrt anrufen und nachfragen.
Asklepios Fachklinikum Lübben – KJPP, Station 3.1 "INSULA" (Jugendsuchtstation)
✓ bestätigt
Geschützte Jugendsuchtstation für stoffgebundene Suchterkrankungen; qualifizierter Entzug, medizinische/psychologische Diagnostik, Aufbau von Behandlungsmotivation; Akut- und Therapiebereich; auch Aufnahme mit Unterbringungsgenehmigung nach § 1631b BGB möglich
Sowohl freiwillige Aufnahme als auch gerichtlich genehmigte Unterbringung möglich
Ort
Lübben (Luckauer Straße 17, 15907)
Alter
Kindes- und Jugendalter (Gesamtklinik bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Entzug (Entgiftung) ist die Akutphase, in der der Körper das Suchtmittel loswird, mit medizinischer Begleitung. Entwöhnung (Reha) ist die anschließende, meist längere Therapie, um dauerhaft abstinent zu bleiben.
Fachklinik COME IN! in Hamburg Nimmt bundesweit auf
In Brandenburg wurde keine Entwöhnungsklinik für unter 18-Jährige gefunden. Die Fachklinik COME IN! in Hamburg nimmt laut eigener Seite Jugendliche von 12 bis 18 Jahren aus allen Bundesländern auf (Alkohol, Cannabis und andere Drogen). Wie die Aufnahme und die Kosten laufen, klärt am besten die Suchtberatung vor Ort oder das Jugendamt.
gesichert (Trägerseite therapiehilfe.de: „aus allen Bundesländern“, geprüft 02.10.2026)
CJD Niedermühle in Rheinland-Pfalz Nimmt bundesweit auf
In Brandenburg wurde keine Entwöhnungsklinik für unter 18-Jährige gefunden. Die Niedermühle ist keine Klinik, sondern stationäre Jugendhilfe (SGB VIII) für junge Menschen von 14 bis 21 Jahren, die durch Alkohol, illegale Drogen, Spiel- oder Onlinesucht stark gefährdet oder abhängig sind. Laut CJD für junge Menschen aus ganz Deutschland; die Kosten trägt das Jugendamt.
Kontakt
Am Disibodenberg 1, 55571 Odernheim am Glan · Tel. 06755 942013
gesichert (Trägerseite cjd.de: „aus ganz Deutschland“, geprüft 02.10.2026)
Wohngruppen
Eine Wohngruppe ist keine Klinik: Sie gehört zur Jugendhilfe (SGB VIII) und ist ein längerfristiger Wohnort — mal als Vorbereitung auf eine Therapie, mal als Anschluss nach Entzug oder Entwöhnung, mal beides. Aufgenommen wird man in der Regel über das Jugendamt.
NEUStart – Differenzierte Jugendhilfe und Jugendsuchthilfe
✓ bestätigt
spezialisiert auf Drogensucht – „Jugendsuchthilfe“ ist expliziter Bestandteil von Name und Konzept; Zielgruppe: Jugendliche mit Verhaltensproblemen, psychiatrischen Störungen, Suchtmittelmissbrauch und Doppeldiagnosen
Bundesweit im Diakonie-Branchenverzeichnis explizit unter „Therapeutische Einrichtungen und Wohngemeinschaften für alkohol- und/oder drogenabhängige Jugendliche/junge Volljährige“ gelistet; zusätzlich über die offiziellen Trägerseiten (johannesstift-diakonie.de, johannesstift-einrichtungen.de) sowie die Diakonie-Hilfsdatenbank bestätigt – einer der solidesten Treffer für Brandenburg. Quelle am 08.10.2026 auf die Trägerseite umgestellt: Das Zertifikat von diakonie.net ist abgelaufen, Browser zeigen eine Warnung. Die Trägerseite bestätigt Adresse, Telefon und Zielgruppe („Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, psychiatrischen Störungsbildern, stoffgebundenen Missbräuchen und Doppeldiagnosen“).
Bei Beratungsstellen und Hotlines ist die Beratung meist anonym möglich — auch ohne Einwilligung deiner Eltern. Du verpflichtest dich zu nichts, nur weil du anrufst.
Bei DigiSucht schreibst du mit echten Suchtberaterinnen und -beratern aus Beratungsstellen: per Nachricht, Chat oder Video, anonym und kostenlos. Auch für Eltern und Angehörige. Nachrichten werden nicht sofort beantwortet. Wenn es akut ist, nimm die Nummern oben.
Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.
Landesweite Übersicht der Suchthilfeeinrichtungen in Brandenburg
Beratung ist kostenlos. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Für gesetzlich versicherte Patient:innen unter 18 fällt normalerweise keine Zuzahlung an. Für die anschließende Entwöhnung (Reha) ist oft die Rentenversicherung zuständig – im Zweifel bei der Klinik/Beratungsstelle nachfragen. Mehr in den häufigen Fragen.
DrugOff berät nicht selbst und vermittelt zu echten Anlaufstellen. Jeder Eintrag ist einzeln recherchiert; Angaben können sich ändern, darum vor einem Besuch anrufen. Etwas stimmt nicht? Schreib an drugoff.info@gmail.com, bitte ohne Angaben zu deiner Gesundheit.